Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V.
Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V.
Beitragsordnung 2025
1.Grundsatz
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereinsgeändert werden.
2. Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
3.Beiträge
3.1 Aktive Sänger
Der Jahresmitgliedsbeitrag für aktive Sänger im Chor „Cantus Wirena" beträgt € 140,00.
Für Ehepaare beträgt der Jahresmitgliedsbeitrag je Person € 120,00.
Der Betrag ist in zwei gleichen Teilbeträgen zum 10.04. und 10.10. des Jahres fällig.
3.2 Passive Mitglieder
Der Jahresmitgliedsbeitrag für passive Mitglieder der Sängervereinigung Wehrheim 1842 e.V. beträgt mindestens € 20,00.
Der Betrag ist zum 10.04. des Jahres fällig.
Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum Fälligkeitstermin auf das Beitragskonto des
Vereins. Dieses lautet:
IBAN: DE55 5019 0000 6001 4377 37; BIC: FFVBDEF
Wehrheim, 29.03.2025